Rechtsanwalt | Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht | Dipl. Finanzwirt (FH)
Stefan Lorenz hat langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuer-, Stiftungs- und Gesellschaftsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der steuer- und stiftungsrechtlichen Beratung von juristischen und natürlichen Personen in jeglicher Hinsicht. Dies umfasst insbesondere die Unternehmens- und Unternehmernachfolge und die steuerlichen Folgen von Unternehmenstransaktionen.
Sein Beratungsspektrum umfasst zudem steuerliche Gestaltungen, wozu auch Steuerplanungen und -optimierungen vermögender Privatkunden und Unternehmer – auch unter Einbeziehung von Stiftungslösungen – gehören, die Nachlassplanung sowie Beratungen im Rahmen der Erfüllung der laufenden Erklärungs- und Abführungspflichten, bei Betriebsprüfungs-, Steuerfahndungs-, Steuerstraf-, Steuerordnungswidrigkeiten-, Haftungs-, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren, Selbstanzeigen, Compliance und Insolvenzverfahren sowie die Vertretung gegenüber den Finanz- und Zollbehörden gehören. Zudem ist er kompetenter Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Fördermitteln.
» Der Bundesgerichtshof bestätigt: Privilegierung durch ein effizientes Compliance-Management-System – bußgeldmindernde Wirkung, ZStV 4/2019
» Mitautor in dem Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht Winheller/Geibel/Jachmann (Hrsg.) - AO | KStG | GewStG| EStG | UmwStG | ErbStG | GrStG | GrEStG | UStG | MwStSystRL
» Auswirkungen von Schuldenbremse und Fiskalpakt auf die Verschuldung der Kommunen, Deutsche Verwaltungspraxis 12/2013
» Verschuldete Kommunen - Einfluss von Schuldenbremse und Fiskalpakt, 11/2013
» Die (steuerliche) Haftung des Vereinsvorstandes eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung als Existenzbedrohung, ZStV 6/2013
» Persönliches Haftungsrisiko des Stiftungsvorstands bei ehrenamtlicher Tätigkeit, StiftungsBrief 3/2013
» Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an eine Stiftung, ZStV 2/2013
» Einkünfteerzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietung von Wohnraum, ISBN 978-3-8300-7010-8
» Fremdnützigkeit einer Spende - Abgrenzung zwischen freigiebiger Zuwendung und Kaufpreis, ZStV 2/2012
» Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung keine Sonderausgabe des Erblassers – Zuwendungen im Sinne des § 10 b Abs. 1 a S. 2 EStG – Abfluss einer Ausgabe des Erblassers – Fiktion des § 84 BGB, ZStV 4/2011
» Die Bewertung des Grundvermögens als Auslöser der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform, ISBN 978-3-640-69219-4
» Zahlungen einer Familienstiftung an Familienangehörige als Einkünfte aus Kapitalvermögen – Schuldner der Kapitalertragsteuer, ZStV 3/2011
» Die steuerlichen Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters, StW 2003, 164 ff.
» Die Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften (Co-Autoren: Jan Oswald/Mathias Renner), Steuer & Studium 2003, 359 ff.
» Anmerkung zu dem BGH-Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/18 BGH: Privilegierung durch ein effizientes Compliance-Management-System - bußgeldmindernde Wirkung, ZStV 2019, 148
Dipl. Finanzwirt (FH)
Sebastian Teichmann ist ehemaliger Finanzbeamter.
Er ist spezialisiert auf alle steuerrechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und allen Fragen in diesem Zusammenhang.
Seit dem Jahr 2003 berät er Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Er ist Experte bei allen Frage- und Problemstellungen sowie Lösungen in diesem Zusammenhang.
Rechtsanwältin | Dipl. Verwaltungswirtin (FH)
Seit dem Jahr 2013 berät Frau Dr. Jeannine Dinnebier Privatpersonen als auf das Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwältin.
Nach ihrem Studium war sie mehrere Jahre in der Kommunalaufsicht beschäftigt. Nach dem Referendariat und der Promotion war sie als Referentin in einem Ministerium tätig. Zudem war sie Dozentin an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, wo sie Verwaltungsbeamte ausbildete.
Das Opferentschädigungsgesetz als Sozialleistungstatbestand; Tectum Wissenschaftsverlag, 2013
Dipl. Jurist | Steuerfachangestellter
Tom Kubicek absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften, er ist Diplom Jurist und Steuerfachangestellter.
Tätig war er bereits in der Verwaltung im öffentlichen Dienst.
Mit seinen rechtlichen und steuerlichen Kenntnissen ist er insbesondere mit der Finanzbuchhaltung der Mandantschaft sowie der Erstellung von Steuererklärungen befasst.
Rechtsanwalt
Karl Ronald Neumann hat als Rechtsanwalt langjährige Erfahrungen, insbesondere auf den Gebieten des Zivil-, Verkehrs-, Straf- und Arbeitsrechts.
Er vertritt die Mandantschaft bundesweit in jeder Form von Bußgeld- und Verkehrsunfallsachen, Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Alkohol- oder Betäubungsmittelverstößen und Verkehrsunfällen.
Auch ist Karl Ronald Neumann als Strafverteidiger deutschlandweit tätig.
Ebenso vertritt Karl Ronald Neumann landesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, außergerichtlich sowie gerichtlich.