Steuerberatung
 
 

Allgemeine Auftragsbedingungen


für die Tätigkeit als Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Stefan Sepp Lorenz
Dipl.-Finanzwirt (FH), Mag. rer. publ., LL.M. oec.
Steuerberater · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Zehdenicker Straße 16
10119 Berlin

E-Mail: info@steuer-aktiv.de

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und maßgebliche Fassung
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Dr. Stefan Sepp Lorenz, Zehdenicker Straße 16, 10119 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern, soweit sie in den jeweiligen Vertrag wirksam einbezogen wurden und keine vorrangigen individuellen Vereinbarungen oder zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(2) Der Auftragnehmer betreibt eine Einzelkanzlei und ist als Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
(3) Die Auftragsbedingungen gelten insbesondere für:
a) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten;
b) die steuerliche Gestaltungsberatung, die Beratung in Steuerverfahrensangelegenheiten sowie die Begleitung steuerlicher Außenprüfungen;
c) die Erstellung von Steuererklärungen, Einnahmenüberschussrechnungen, Jahresabschlüssen, Finanzbuchführungen, Lohnbuchführungen und sonstigen steuerlichen Aufzeichnungen;
d) die anwaltliche Rechtsberatung, die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowie die Tätigkeit in Verwaltungs-, Straf-, Bußgeld- und sonstigen rechtlichen Verfahren;
e) die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Rechtsauskünften und die Ausarbeitung steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Stellungnahmen;
f) die Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Ermittlungsbehörden, Gerichten, Verwaltungsbehörden und sonstigen Stellen;
g) wirtschaftsberatende, betriebswirtschaftliche, organisatorische sowie weitere mit den ausgeübten Berufen vereinbare Tätigkeiten, insbesondere treuhänderische Tätigkeiten, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, soweit diese jeweils zulässig und vereinbart sind.
(4) Diese Bedingungen gelten auch für Verträge, die über E-Mail, Mandantenportale, elektronische Kommunikationsmittel oder Online-Beratungsplattformen, insbesondere yourXpert, angebahnt oder abgeschlossen werden.
(5) Die Bedingungen werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss durch einen ausdrücklichen Hinweis und die Möglichkeit zur zumutbaren Kenntnisnahme zugänglich gemacht. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden sie zusätzlich in Textform beziehungsweise auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
(6) Maßgeblich ist die bei Erteilung des jeweiligen Auftrags wirksam einbezogene Fassung. Jede Fassung trägt eine Versionsbezeichnung und ein Standdatum.
(7) Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.steuer-aktiv.de/Kontakt/Auftragsbedingungen/ abrufbar.
(8) Die Bedingungen können gespeichert und ausgedruckt werden. Auf Wunsch werden sie dem Auftraggeber zusätzlich in Textform übermittelt.
(9) Änderungen dieser Bedingungen werden nicht automatisch Bestandteil bereits geschlossener Verträge. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.

§ 2 Gegenstand und Umfang des Auftrags
(1) Gegenstand der Tätigkeit ist ausschließlich die jeweils konkret vereinbarte Leistung. Der Auftragnehmer schuldet deren fachgerechte und gewissenhafte Erbringung nach den geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen, jedoch keinen bestimmten rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolg, soweit sich aus dem konkreten Vertrag nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.
(2) Der Umfang des jeweiligen Auftrags bestimmt sich insbesondere nach der individuellen Auftragserteilung, der vereinbarten Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls dem elektronisch unterbreiteten und angenommenen Angebot.
(3) Die Beauftragung mit einer bestimmten steuerlichen oder rechtlichen Fragestellung umfasst nicht automatisch die Übernahme weiterer Angelegenheiten desselben Auftraggebers.
(4) Insbesondere gehören die laufende Finanzbuchführung, die Lohnbuchführung, die Erstellung künftiger Steuererklärungen, die Bearbeitung weiterer Besteuerungszeiträume oder die Vertretung in zusätzlichen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur dann zum Auftrag, wenn dies vereinbart wurde.
(5) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überlassener Unterlagen und Angaben gehört insoweit zum Auftrag, wie dies nach dem vereinbarten Leistungsgegenstand und den gesetzlichen Berufspflichten erforderlich ist.
(6) Ausländisches Recht und ausländische Steuervorschriften werden nur berücksichtigt, soweit dies vereinbart wurde oder zum übernommenen Auftrag gehört.
(7) Nach vollständiger Erledigung eines abgeschlossenen Auftrags besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den Auftraggeber über spätere Änderungen der Sach- oder Rechtslage zu informieren. Gesetzliche und vertragliche Nachwirkungspflichten bleiben unberührt.

§ 3 Berufsrechtliche Stellung und Einordnung der Tätigkeit
(1) Der Auftragnehmer ist als Steuerberater bestellt, als Rechtsanwalt zugelassen und zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht berechtigt.
(2) Die berufsrechtliche und vergütungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsgegenstand, dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien und dem tatsächlichen Inhalt der übernommenen Tätigkeit.
(3) Zur steuerberatenden Tätigkeit gehört nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetzes auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten.
(4) Für anwaltliche Beratungs- und Vertretungsleistungen gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
(5) Soweit für bestimmte Tätigkeiten des Steuerberaters, insbesondere Vertretungstätigkeiten in den gesetzlich bezeichneten Verfahren, nach § 40 StBVV eine sinngemäße Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vorgesehen ist, richtet sich die Vergütung nach diesen Bestimmungen.
(6) Die gleichzeitige Berufsqualifikation begründet weder automatisch mehrere Mandate noch eine doppelte Vergütung für dieselbe Leistung.

§ 4 Zustandekommen des Vertrags
(1) Eine Anfrage, Kontaktaufnahme oder Übersendung von Unterlagen begründet für sich genommen noch keinen Beratungsvertrag.
(2) Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien über die Übernahme des jeweiligen Auftrags zustande.
(3) Bei einem individuellen Angebot des Auftragnehmers kann der Auftraggeber dieses nach Maßgabe des vereinbarten Vertragsschlussverfahrens annehmen.
(4) Erfolgt die Beauftragung über eine Online-Plattform, kann die Annahme insbesondere durch die dort vorgesehene Annahmeerklärung oder durch Bezahlung des Angebots erfolgen, sofern dies dem vereinbarten Vertragsschlussverfahren entspricht.
(5) Besondere gesetzliche Form- und Informationspflichten, insbesondere bei Vergütungsvereinbarungen, bleiben unberührt.
(6) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, jeden angetragenen Auftrag anzunehmen. Bei einer Ablehnung werden die gesetzlichen Berufspflichten beachtet.
(7) Eine Auftragserteilung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Vollmacht zur Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen.

§ 5 Einzelaufträge, Folgeaufträge und Erweiterungen
(1) Bei einem inhaltlich oder zeitlich abgegrenzten Einzelauftrag beschränkt sich die geschuldete Tätigkeit auf den vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Werden nach der Auftragserteilung zusätzliche Unterlagen, weitere Tatsachen, neue steuerliche Zeiträume, zusätzliche Tätigkeitsbereiche oder neue rechtliche Fragestellungen bekannt, kann hieraus zusätzlicher fachlicher Prüfungs- und Beratungsbedarf entstehen.
(3) Soweit dieser zusätzliche Bedarf über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, kann seine Bearbeitung Gegenstand eines neuen Auftrags sein.
(4) Ein zusätzlicher vergütungspflichtiger Auftrag wird nur auf Grundlage einer entsprechenden Beauftragung übernommen.
(5) Bei einem Festpreisangebot wird der zusätzliche Leistungsgegenstand vor Vertragsschluss beschrieben und mit einem bestimmten Preis versehen. Der Auftraggeber entscheidet selbst, ob er dieses Angebot annimmt.
(6) Eine bloße Verständnisfrage zu einem bereits geschuldeten Arbeitsergebnis begründet nicht allein deshalb einen neuen kostenpflichtigen Auftrag. Maßgeblich ist, ob tatsächlich eine zusätzliche, bisher nicht geschuldete Leistung vereinbart wird.
(7) Gesetzliche Bestimmungen über die Abgeltung derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit sowie über die Anrechnung von Gebühren bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Er hat auch während der Bearbeitung neu bekannt werdende oder sich verändernde Umstände unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für den Auftrag von Bedeutung sein können.
(3) Schreiben von Behörden, Gerichten oder anderen Stellen, die Fristen oder Handlungsbedarf auslösen können, sind unverzüglich weiterzuleiten.
(4) Der Auftragnehmer darf die Angaben des Auftraggebers grundsätzlich zugrunde legen, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bestehen. Gesetzliche Prüfungs- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
(5) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet, richten sich die Folgen einschließlich etwaiger Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Durchführung des Auftrags, Mitarbeiter und Dritte
(1) Der Auftragnehmer führt den übernommenen Auftrag unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus.
(2) Er kann sich hierfür fachkundiger Mitarbeiter sowie berufsrechtlich zulässiger technischer und organisatorischer Dienstleister bedienen.
(3) Die gesetzlichen Anforderungen an die Verschwiegenheit, den Datenschutz und den Schutz von Mandatsgeheimnissen werden eingehalten.
(4) Die eigenständige Beauftragung eines anderen Berufsträgers auf Rechnung des Auftraggebers bedarf einer entsprechenden Vereinbarung oder sonstigen gesetzlichen Grundlage.
(5) Gesetzliche und behördliche Fristen werden im Rahmen des jeweils übernommenen Auftrags beachtet. Eine Verantwortlichkeit für nicht übernommene Angelegenheiten wird hierdurch nicht begründet.

§ 8 Verschwiegenheit
(1) Der Auftragnehmer unterliegt den gesetzlichen und berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht umfasst die im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt gewordenen geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen und besteht grundsätzlich auch nach Beendigung des Mandats fort.
(3) Offenbarungen gegenüber Dritten erfolgen nur, soweit sie gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben sind oder eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt.
(4) Gesetzlich zulässige Offenbarungen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, insbesondere zur Abwehr von gegen den Auftragnehmer erhobenen Ansprüchen oder Vorwürfen, bleiben im erforderlichen Umfang vorbehalten.
(5) Diese Auftragsbedingungen begründen keine pauschale Entbindung von der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.

§ 9 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mandats sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der sonstigen anwendbaren Vorschriften verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere auf Grundlage der jeweils einschlägigen Bestimmungen des Art. 6 DSGVO. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, werden die hierfür geltenden zusätzlichen Voraussetzungen beachtet.
(3) Die weiteren Datenschutzinformationen sind unter https://www.steuer-aktiv.de/Kontakt/Datenschutz/ abrufbar.

§ 10 Geldwäscherechtliche Pflichten
(1) Soweit der Auftragnehmer bei einer konkreten Tätigkeit Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist, erfüllt er die gesetzlichen Identifizierungs-, Prüfungs-, Dokumentations- und gegebenenfalls Meldepflichten.
(2) Der Auftraggeber hat die hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft gegebenenfalls auch Angaben über wirtschaftlich Berechtigte.
(3) Können gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, darf oder muss die Übernahme beziehungsweise Fortführung des Mandats nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unterbleiben.
(4) Die gesetzlichen Verschwiegenheits- und Ausnahmeregelungen bleiben unberührt.

§ 11 Interessenkollisionen und Tätigkeitsverbote
(1) Der Auftragnehmer prüft im Rahmen seiner Berufspflichten, ob widerstreitende Interessen, Vorbefassungen, gesetzliche Tätigkeitsverbote oder andere berufsrechtliche Gründe der Übernahme oder Fortführung eines Auftrags entgegenstehen.
(2) Liegt ein Tätigkeitsverbot vor, wird der Auftrag nicht übernommen beziehungsweise das Mandat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beendet.
(3) Die Folgen einer Mandatsbeendigung, einschließlich etwaiger Vergütungsansprüche, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.

§ 12 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation kann über E-Mail, Mandantenportale, Beratungsplattformen sowie andere geeignete elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
(2) Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit beachtet.
(3) Die Parteien können einen besonders gesicherten Kommunikationsweg vereinbaren.
(4) Für den Zugang und die Wirksamkeit elektronischer Erklärungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Gesetzliche Formanforderungen an bestimmte Erklärungen, Vollmachten und Vergütungsvereinbarungen bleiben unberührt

§ 13 Gesetzliche Vergütung und ausdrückliche Gebührenhinweise
(1) Die Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, soweit nicht eine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde oder eine andere gesetzliche Vergütungsregelung Anwendung findet.
(2) Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nicht eine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
(3) Für Tätigkeiten, für die keine gesetzliche Vergütungsordnung einschlägig ist, bestimmt sich die Vergütung nach der individuellen Vereinbarung beziehungsweise den ergänzend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ausdrücklicher Hinweis gemäß § 4 Abs. 3 StBVV: Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für steuerberatende Leistungen eine höhere oder eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.
(5) Der Hinweis nach Absatz 4 gilt unabhängig davon, ob die vereinbarte Vergütung nach einem Gegenstandswert, als Zeitvergütung oder als Fest- beziehungsweise Pauschalhonorar bemessen wird.
(6) Ausdrücklicher Hinweis zur anwaltlichen Vergütung: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass für anwaltliche Tätigkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine von der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweichende, insbesondere auch höhere Vergütung vereinbart werden kann.
(7) Ausdrücklicher Hinweis zur Kostenerstattung: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei, ein anderer Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle einer Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten hat. Eine darüber hinausgehende vereinbarte anwaltliche Vergütung ist grundsätzlich vom Auftraggeber selbst zu tragen, soweit nicht ein Dritter aufgrund einer eigenständigen Verpflichtung zur Kostenübernahme verpflichtet ist.
(8) Soweit sich die gesetzlichen anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, wird der Auftraggeber vor Übernahme des entsprechenden Auftrags nach Maßgabe des § 49b Abs. 5 BRAO hierauf hingewiesen.
(9) Für außergerichtliche anwaltliche Beratungen, schriftliche Gutachten und Mediation im Anwendungsbereich des § 34 RVG können individuelle Gebühren vereinbart werden. Die hierfür geltenden gesetzlichen Sonderregelungen bleiben unberührt.
(10) Bei rechtsschutzversicherten Auftraggebern richtet sich die Erstattung einer individuell vereinbarten Vergütung nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen und einer gegebenenfalls erteilten Deckungszusage. Die Vereinbarung einer Vergütung begründet für sich genommen keine Pflicht eines Versicherers zur vollständigen Kostenübernahme.
(11) Diese allgemeinen Hinweise dienen der transparenten Information über die Möglichkeit von Vergütungsvereinbarungen. Sie begründen für sich genommen keine individuelle, von der gesetzlichen Vergütung abweichende Honorarvereinbarung.

§ 14 Individuelle Vergütung, Festpreise und gesetzliche Formanforderungen
(1) Für konkret bezeichnete Aufträge können die Parteien im gesetzlich zulässigen Umfang insbesondere Festpreise, Pauschalhonorare, Zeitvergütungen oder andere zulässige Vergütungsformen vereinbaren.
(2) Inhalt und Höhe einer solchen Vergütung ergeben sich aus der jeweils konkret getroffenen Vereinbarung.
(3) Soweit § 4 Abs. 1 StBVV Anwendung findet, bedarf die Vergütungsvereinbarung der Textform. Sie muss als „Vergütungsvereinbarung“ oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Art und Umfang des Auftrags sind zu bezeichnen.
(4) Soweit § 3a Abs. 1 RVG Anwendung findet, sind die dort vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die Vergütungsvereinbarung bedarf insbesondere der Textform, muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet und von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein. Sie darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis zur begrenzten Kostenerstattung durch Dritte ist in die betreffende Vergütungsvereinbarung aufzunehmen.
(5) Für Gebührenvereinbarungen über anwaltliche Beratungsleistungen nach § 34 RVG gelten die gesetzlichen Besonderheiten. Die besonderen Form- und Kennzeichnungsvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG finden auf solche Vereinbarungen keine Anwendung. Die übrigen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen bleiben bestehen.
(6) Ein elektronisch unterbreitetes und angenommenes Angebot kann Grundlage einer wirksamen Vergütungsvereinbarung sein, sofern die jeweils einschlägigen gesetzlichen Form- und Inhaltsanforderungen eingehalten sind.
(7) Bei einer Beauftragung über eine Online-Plattform kann die Annahme entsprechend dem vereinbarten Vertragsschlussverfahren elektronisch oder durch Bezahlung erfolgen. Soweit gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen in Textform erforderlich sind, müssen diese tatsächlich in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden.
(8) Eine Überschreitung gesetzlicher Gebühren durch einen individuell vereinbarten Festpreis führt nicht allein deshalb zur Unwirksamkeit der betreffenden Vergütungsvereinbarung. Die gesetzlichen Bestimmungen über deren Zulässigkeit und Wirksamkeit bleiben maßgeblich.
(9) Erfolgshonorare werden ausschließlich vereinbart, soweit sie nach den einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften im konkreten Einzelfall zulässig sind.

§ 15 Festpreise, Leistungsgrenzen und zusätzlicher Bearbeitungsbedarf
(1) Ein wirksam vereinbarter Festpreis gilt für den konkret beschriebenen Leistungsgegenstand.
(2) Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs ist der Festpreis grundsätzlich unabhängig vom tatsächlich erforderlichen Bearbeitungsaufwand.
(3) Ein Festpreis umfasst diejenigen Leistungen, die nach dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung damit abgegolten werden sollen.
(4) Entsteht aufgrund zusätzlicher Unterlagen, neuer Tatsachen, weiterer steuerlicher Zeiträume, zusätzlicher Tätigkeitsbereiche oder weiterer Fragestellungen Bearbeitungsbedarf, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, kann hierfür ein gesondertes Angebot unterbreitet werden.
(5) Ein weiterer kostenpflichtiger Auftrag setzt eine entsprechende Beauftragung voraus. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein zusätzliches Angebot anzunehmen.
(6) Bereits erbrachte und abgegoltene Leistungen werden nicht allein wegen der Erteilung eines Folgeauftrags erneut berechnet. Die gesetzlichen Regelungen zum Gebührenumfang und zur Anrechnung bleiben unberührt.
(7) Ein Festpreis begründet keine Garantie für einen bestimmten Ausgang eines Verfahrens und keine automatische Verpflichtung zur Übernahme zukünftiger zusätzlicher Leistungen.

§ 16 Vorschüsse, Berechnung und Fälligkeit
(1) Der Auftragnehmer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einen angemessenen Vorschuss auf bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Vergütungen und Auslagen verlangen.
(2) Bei einer wirksamen individuellen Festpreisvereinbarung kann vorgesehen werden, dass die Vergütung vor Beginn der Bearbeitung zu entrichten ist.
(3) Die Berechnung der Vergütung erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 9 StBVV beziehungsweise § 10 RVG.
(4) Soweit gesetzlich erforderlich, enthält die Berechnung die vorgeschriebenen Angaben zu Vergütung, Auslagen, Vorschüssen, Gebührentatbeständen und den angewandten gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Bei wirksam vereinbarten Pauschalvergütungen erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Vergütungsvereinbarung und der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.
(6) Erfolgt die Beauftragung über eine Online-Plattform, richtet sich die technische Zahlungsabwicklung ergänzend nach deren wirksam einbezogenen Bedingungen.
(7) Die Nutzung eines elektronischen Rechnungssystems oder einer Online-Plattform lässt zwingende gesetzliche Anforderungen an die Vergütungsberechnung unberührt.
(8) Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen individuellen Vereinbarungen.

§ 17 Umsatzsteuer, Auslagen und Fremdkosten
(1) Ein ausdrücklich ausgewiesener Bruttopreis enthält die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer.
(2) Bei ausdrücklich vereinbarten Nettopreisen wird die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zusätzlich berechnet, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtpreisangaben einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer gemacht.
(4) Gerichtskosten, Behördengebühren, Kosten für Sachverständige, Übersetzungen und sonstige Fremdkosten sind nur dann Bestandteil eines vereinbarten Festpreises, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.
(5) Auslagen werden ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder einer wirksamen individuellen Vereinbarung berechnet.

§ 18 Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entstehen.
(2) Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.
(3) Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden aus dem Mandatsverhältnis wird die vertragliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang nach § 67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG beziehungsweise § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO auf 1.000.000 Euro je Schadensfall begrenzt, sofern und soweit für die betreffende Tätigkeit entsprechender Versicherungsschutz besteht.
(4) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung im Einzelfall nicht vorliegen, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen sowie wirksame individuelle Vereinbarungen über einen höheren Haftungsbetrag bleiben unberührt.
(6) Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine gesonderte Vereinbarung über eine höhere Haftungssumme getroffen werden. Dies setzt eine entsprechende Abstimmung und gegebenenfalls die Bereitstellung zusätzlichen Versicherungsschutzes voraus.

§ 19 Fremdgelder, mehrere Auftraggeber und Aufrechnung
(1) Fremdgelder, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber entgegennimmt, werden nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften unverzüglich weitergeleitet oder ordnungsgemäß verwahrt.
(2) Eine Verrechnung mit eigenen Vergütungs- oder Auslagenforderungen erfolgt ausschließlich im gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Umfang.
(3) Zweckgebunden zur Weiterleitung an Dritte bestimmte Gelder werden nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung zur Befriedigung eigener Forderungen verwendet.
(4) Erteilen mehrere Personen gemeinschaftlich einen Auftrag, richtet sich ihre Haftung für die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.
(5) Gesetzliche Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(6) Die Abtretung oder Übertragung der Einziehung von Vergütungsforderungen erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere § 64 Abs. 2 StBerG beziehungsweise § 49b Abs. 4 BRAO.

§ 20 Berichtigung und Verwendung von Arbeitsergebnissen
(1) Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf ordnungsgemäße Erfüllung und gegebenenfalls auf die Beseitigung von Mängeln.
(2) Offensichtliche Schreib-, Rechen- und vergleichbare Unrichtigkeiten können nach Maßgabe der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften berichtigt werden.
(3) Gutachten, Stellungnahmen, Berechnungen und sonstige Arbeitsergebnisse werden für den vereinbarten Auftrag erstellt.
(4) Ihre Verwendung für andere Zwecke oder durch Dritte richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsgegenstand, den gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Die Weitergabe eines Arbeitsergebnisses begründet für sich genommen keinen eigenständigen Beratungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem empfangenden Dritten.

§ 21 Beendigung und Kündigung des Mandats
(1) Ein auf eine bestimmte Leistung begrenzter Auftrag endet grundsätzlich mit deren vollständiger Erfüllung, soweit gesetzliche oder vertragliche Nachwirkungspflichten nicht entgegenstehen.
(2) Laufende Mandate können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der wirksam getroffenen Vereinbarungen beendet werden.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 626 und 627 BGB, bleiben unberührt.
(4) Bei der Beendigung des Mandats beachtet der Auftragnehmer seine gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten, insbesondere hinsichtlich laufender Fristen und der Vermeidung vermeidbarer Nachteile für den Auftraggeber.
(5) Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie die sonstigen Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere soweit einschlägig nach § 628 BGB, und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.
(6) Nach Abschluss eines inhaltlich begrenzten Einzelauftrags besteht grundsätzlich keine Verpflichtung einer Partei, weitere Aufträge zu erteilen oder anzunehmen.

§ 22 Handakten, Aufbewahrung und Herausgabe
(1) Der Auftragnehmer führt seine Handakten nach Maßgabe der jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.
(2) Für steuerberatende Tätigkeiten gelten insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften des § 66 StBerG. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich zehn Jahre, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.
(3) Für anwaltliche Tätigkeiten gelten insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften des § 50 BRAO. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Jahre, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.
(4) Sonstige gesetzliche Aufbewahrungspflichten und gegebenenfalls längere Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
(5) Die Herausgabe von Unterlagen und Dokumenten richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(6) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen offener Vergütungs- und Auslagenforderungen bleiben bestehen, soweit deren Ausübung nach den Umständen zulässig und angemessen ist.
(7) Elektronische Unterlagen können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in einem geeigneten elektronischen Format bereitgestellt werden.

§ 23 Widerrufsrecht für Verbraucher und vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und steht ihm bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, gelten die nachfolgenden Hinweise sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil dieser Auftragsbedingungen und unmittelbar in den §§ 24 und 25 enthalten.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, werden die Informationen über das Widerrufsrecht dem Verbraucher vor Vertragsschluss und zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
(4) Soll die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, sind die hierfür gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen des Verbrauchers einzuholen.
(5) Die Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts mit vollständiger Vertragserfüllung müssen tatsächlich und nachweisbar vom Verbraucher abgegeben werden. Diese Erklärungen werden nicht allein durch die allgemeine Einbeziehung dieser Auftragsbedingungen ersetzt.
(6) Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn die Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erfüllt sind.
(7) Die Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs einschließlich eines gegebenenfalls geschuldeten Wertersatzes richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 357a BGB.
(8) Bei widerruflichen Verbraucherverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, bleiben die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB unberührt.

§ 24 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Dr. Stefan Sepp Lorenz
Zehdenicker Straße 16
10119 Berlin
Telefon: 030 37003161
E-Mail: info@steuer-aktiv.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass ich mit der Erbringung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginne, und Sie zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch mich erlischt.
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Elektronische Widerrufsfunktion
Soweit ein widerruflicher Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wurde, für die eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereitzustellen ist, können Sie Ihr Widerrufsrecht auch über diese Funktion ausüben.
Bei Nutzung einer solchen Funktion erhalten Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung, die insbesondere den Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie das Datum und die Uhrzeit ihres Eingangs enthält.
Die Möglichkeit des Widerrufs durch eine eindeutige Erklärung per Brief oder E-Mail bleibt bestehen.

§ 25 Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.
An:
Dr. Stefan Sepp Lorenz
Zehdenicker Straße 16
10119 Berlin
E-Mail: info@steuer-aktiv.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
________________________________________
Bestellt am (*):
________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
________________________________________
Datum:
________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:
________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 26 Verbraucherstreitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der Auftragnehmer erklärt keine allgemeine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen. Gesetzliche Verpflichtungen und die besonderen Vorschriften für anwaltliche Mandate bleiben unberührt.
(2) Für Streitigkeiten aus anwaltlichen Mandatsverhältnissen besteht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Für deren Tätigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften und die Satzung der Schlichtungsstelle.
(3) Auf die vertraglichen Beziehungen findet deutsches Recht Anwendung. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
(4) Gerichtsstand ist Berlin, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

§ 27 Berufsrechtliche Angaben, Berufshaftpflichtversicherung und Schlussbestimmungen
(1) Die Berufsbezeichnungen „Steuerberater“, „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“ wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
(2) Zuständige Berufskammern sind die Steuerberaterkammer Berlin und die Rechtsanwaltskammer Berlin.
(3) Für die steuerberatende Tätigkeit gelten insbesondere das Steuerberatungsgesetz, die Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberatervergütungsverordnung.
(4) Für die anwaltliche Tätigkeit gelten insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
(5) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers sowie der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten in der Anbieterkennzeichnung unter https://www.steuer-aktiv.de/Kontakt/Impressum/ zugänglich.
(6) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
(7) Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtslage insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.
(8) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge.